Erstinformation / Anbietererkennung
Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen (gem. § 15 VersVermV und §§ 12, 12a FinVermV) bin ich gehalten, Ihnen nachfolgende Informationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.
Rechtsstellung
Sie erhalten hierzu Ausführungen und Hinweise in den allgemeinen Vertragsgrundlagen für die Maklervollmacht und des Versicherungsmaklers.
Firmenanschrift / Angaben zum Unternehmen
Finanzdienstleistungen Karl Heinz Mader,
Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Bachelor of Arts (Financial Advisory Services).
Unabhängiger Makler für Versicherungen, Finanzanlagen und Immobilienfinanzierung.
- Anschrift
- Eulerstraße 35
24537 Neumünster - Telefon
- +49 (0) 4321 / 9013406
- Fax
- +49 (0) 4321 / 9013406
- karl.mader@finanzbildung-mader.de
- Webseite
- www.finanzbildung-mader.de
- Steuernummer
- 24 / 142 / 00286
Eingetragen im Vermittlerregister der IHK zu Kiel
Folgende Register-Nummern sind bei der IHK eingetragen.
- Versicherungsmakler
- D-1RC5-C6Q0E-62, § 34d Abs. 1 GewO
- Finanzanlagenvermittler
- D-F-140-5CJQ-26, § 34f Abs. 1 S. 1 GewO
- Immobiliendarlehensvermittler
- D-W-140-RX3G-79, § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
Ich handle ausdrücklich auf meinen eigenen Namen und eigene Rechnung. Bei der Einreichung von Anträgen bediene ich mich zum Teil des Deutschen Maklerverbundes Hamburg als Dienstleistungsplattform. An meinem Unternehmen ist kein Versicherungsunternehmen beteiligt und ich halte keine direkten oder indirekten Beteiligungen an Stimmrechten/Kapital von über 10% eines Versicherungsunternehmens oder Vermittlers.
Berufs-Haftpflichtversicherung
Ich besitze eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) erfüllt.
Eintragung im Vermittlerregister
Eine Überprüfung der Eintragung im Vermittlerregister kann bei folgender Stelle erfolgen:
Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon ( 0180) 60 05 85 0 *
*20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Min aus Mobilfunknetzen.
www.vermittlerregister.info
Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
Vergütung
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.
Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlung- oder Beratungsleistungen angeboten werden
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gemäß § 34 f GewO zulässig ist.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Produktauswahlpalette bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler wird für eine Vielzahl von Banken und Bausparkassen tätig (mehr als 10). Der Vermittler erbringt in diesem Bereich Beratungsleistungen.
Leistungsentgelt/Kosten bei der Vermittlung von Darlehen
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Dies wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehensgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden
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Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Ich bin gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
- Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de - Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de - Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2
20095 Hamburg - Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Weitere Informationen
Im Rahmen der Versicherungsrichtlinien obliegt es dem Versicherungskunden dem Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z. B. die Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann bin ich in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.
Im Schadensfall informieren Sie mich bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie mich auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusagen einholen.
Änderungen, die durch behördliche und/oder gesetzliche Auflagen bzw. durch betriebsinterne Veränderungen verursacht werden, bleiben vorbehalten.